Grundlegende Anforderungen an das Holzpelletslager
Brandschutz
Die Brandschutzanforderung an das Holzpelletslager wird durch §12 FeuVO (Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung) geregelt. Das heißt, für
| Pelletsmengen unter 15.000 Kg | werden keine
Anforderungen gestellt (in Baden Württemberg)
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| Pelletsmengen über 15.000 Kg | gelten folgende
Anforderungen
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Zuweg zum Lagerraum
Der Zufahrtsweg zu Ihrem Lager muss für Silofahrzeuge geeignet sein. Es sollte eine Wegbreite von 3 Metern und eine Durchfahrtshöhe von 4 Metern vorhanden sein, damit das Silofahrzeug nahe genug an das Lager heranfahren kann. Nach Möglichkeit sollte der Lagerraum an einer Außenmauer angrenzen, da die Einblas- und Absaugstutzen möglichst ins Freie geführt werden sollen.
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Bei der Befüllung des Lagers sollte die Schlauchlänge von 20-30 Metern nicht überschritten werden, um den schonenden Transport der Holzpellets zu gewährleisten. Der Schlauch darf beim Einblasvorgang nicht stark geknickt werden. |
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Größe des Pelletslagers
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