Baden - Pellet


Grundlegende Anforderungen an das Holzpelletslager

 

Brandschutz

Die Brandschutzanforderung an das Holzpelletslager wird durch §12  FeuVO (Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung) geregelt. Das heißt, für

Pelletsmengen unter 15.000 Kg werden keine Anforderungen gestellt (in Baden Württemberg)

 

Pelletsmengen über 15.000 Kg gelten folgende Anforderungen
  • Wände und Decken in F 90,
  • keine Leitungen durch Wände
  • Türen selbstschließend und feuerhemmend T 30
  • keine andere Nutzung 

Zuweg zum Lagerraum

Der Zufahrtsweg zu Ihrem Lager muss für Silofahrzeuge geeignet sein. Es sollte eine Wegbreite von 3 Metern und eine Durchfahrtshöhe von 4 Metern vorhanden sein, damit das Silofahrzeug nahe genug an das Lager heranfahren kann. Nach Möglichkeit sollte der Lagerraum an einer Außenmauer angrenzen, da die Einblas- und Absaugstutzen möglichst ins Freie geführt werden sollen.

Bei der Befüllung des Lagers sollte die Schlauchlänge von 20-30 Metern nicht überschritten werden, um den schonenden Transport der Holzpellets zu gewährleisten. Der Schlauch darf beim Einblasvorgang nicht stark geknickt werden.

Größe des Pelletslagers






Die Größe Ihres Holzpelletslagers hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Erfahrungsgemäß hat sich ein rechteckiger Lageraum durchgesetzt, bei dem an der Schmalseite der Befüll- und Absaugstutzen montiert ist. Die beiden Stutzen müssen gut zugänglich sein.

Das Holzpelletslager sollte in Abhängigkeit vom benötigten Wärmebedarf des Gebäudes etwas das 1,2 - 1,5 fache der Jahresbrennstoffmenge aufnehmen können.